Erdbeeren

Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung

Erdbeeren gelten als die Königinnen des Beerenobstes und überzeugen durch ihr unverwechselbares, vollmundiges Aroma. Das Besondere ist ihre weiche Struktur gepaart mit einer natürlichen Süße, die am besten zur Geltung kommt, wenn die Früchte vollreif geerntet werden, wie bei uns.

Ob pur, mit einer Haube Schlagobers oder als Hauptakteur in Obsttorten – die Verwendungsmöglichkeiten sind grenzenlos. Sie lassen sich perfekt zu fruchtigen Smoothies mixen, in sommerlichen Salaten mit Rucola kombinieren oder zu klassischer Erdbeermarmelade einkochen, die das ganze Jahr über den Sommer auf den Frühstückstisch bringt.